Film-DVDs kopieren für private Zwecke
«Gestattet oder verboten?»
Darf man eine oder mehrere Film-DVDs kopieren für ganz eigene private Zwecke?
Grundsätzlich ist es verboten, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers weiterzuverbreiten.
Aber wie sieht es aus, wenn Sie Filme nur für Ihre eigene Sammlung kopieren?
Was Sie nicht machen sollten, ihre Filme im Internet zu veröffentlichen oder an andere weiter zugeben.
Beachten Sie § 53 UrhG, denn für den privaten Gebrauch können urheberrechtliche geschützte Werke teilweise als sogenannte Privatkopie kopiert werden.
Das heißt, Sie können Filme zu Hause auf HDD / SSD als MP4 »rippen« und streamen im eigenen Netzwerk, aber achten Sie darauf, dass Ihr Netzwerk ausreichend gesichert ist und keiner von außerhalb Zugriff hat.
GA-Redaktion – Freie Meinung