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(StGB) § 130 Volksverhetzung

Meinungsfreiheit nur noch begrenzt möglich

Meinungsfreiheit – (StGB) § 130

Politischer Maulkorb – Meinungsfreiheit wird eingeschränkt

Wer zum Hass – Gewalt – Willkürmaßnahmen auffordert, wird bestraft!

In Deutschland wurde der (StGB) § 130 neu überarbeitet, denn die Strafvorschrift der Volksverhetzung kann jetzt leichter angewendet werden.

Das Denken und Äußern kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn man sich in der Öffentlichkeit demonstrativ an einer Kundgebung beteiligt, indem man etwa ein Plakat, Banner oder zu Hassbotschaften aufruft.

Eine kritische Auseinandersetzung über politische Entscheidungen oder historische Ereignisse in der Vergangenheit oder aktuelle Geschehnisse, die nicht gesetzeskonform sind, haben dann für viele Querdenkenden in Zukunft massive Folgen.

Somit wird das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt.

Hier können Sie nachlesen.

Weiterlesen - StGB - § 130StGB – § 130

Der neue Absatz 5 im Paragraf wird in Zukunft angewendet bei Leugnen oder gröbliches Verharmlosen eines jeden Völkermordes oder Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechens, wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Man kann sich privat eine Meinung bilden, aber nicht öffentlich äußern und wenn muss man darauf achten, was auf seinem Plakat steht oder auf seine Wortwahl genaustens achten, damit es nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt.

Das könnte bei sehr starken Kritiken zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Gesetzeshütern kommen.

Wortentgleisung – Beschimpfung – Hass, die sich gegen Polizeibeamte richten und die Interessen zur Ruhe und Ordnung stören, Holocaust leugnen, Kriegsverbrechen leugnen, all das wird jetzt härter bestraft.

Beispiel:

Das heißt, wer sich auf die Seite von Putin stellt und öffentlich behauptet, dass die EU – NATO – USA daran eine Mitschuld tragen an dem ukrainischen Konflikt mit Russland, könnte zukünftig belangt werden.

Wer behauptet, dass ukrainische Soldaten keine Kriegsverbrechen begehen an russischstämmige Einwohner in der Ukraine, braucht sich wegen der Verleumdung keine Sorgen zu machen, es wird ihnen auch keine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in Zukunft erwarten.

Wer aber behauptet, dass russische Soldaten keine Kriegsverbrechen verüben, der kann ab jetzt mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

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Das heißt, dass sich in Zukunft vieles ändern wird im Hinblick auf die Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit sowie in seinem privaten Umfeld. 

Behauptungen sollten genaustens geprüft werden, egal um welches Thema es sich handelt, politisch aktuelle Themen, die im öffentlichen im Raum zur Diskussion stehen, können Anlass geben, sich falsch zu verhalten.