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Vorsorgevollmacht

Vorkehrungen treffen mit Vorsorgevollmacht

Zu Lebzeiten eine Vollmacht erstellen

Für Angehörige oder Freunde können Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht erstellen.

Somit sind Sie am besten geschützt.

Auch schon in jungen Jahren können Menschen eine Vorsorgevollmacht erstellen.


Eine General- und Vorsorge Vollmacht kann über den Tod unbegrenzt gültig sein.

Eine General- und Vorsorge Vollmacht ist nicht nur zur Lebzeiten gültig, sie muss notariell mit Urkunde vom Notar beglaubigt sein.


Eine General- und Vorsorge Vollmacht gilt, über den Tod hinaus.


Wenn, der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Vorsorgevollmacht nicht mehr geschäftsfähig oder selbstständige Rechtsgeschäfte abschließen konnte, dann kommt die General- und Vorsorge Vollmacht zum Einsatz.

Alles darüber sollte „notariell beglaubigt“ werden denn ohne eine General- und Vorsorge Vollmacht kommen sie bei der Bank nicht sehr weit.

Der Vollmachtgeber (Max Mustermann)

Der Bevollmächtigte (Ralf Mustermax)

In der General- und Vorsorge Vollmacht steht auch, wer wofür bevollmächtigt ist.


Hinweis: Ohne eine notarielle beglaubigte Urkunde, ist eine handgeschriebene Vollmacht wahrscheinlich ungültig und wird nicht akzeptiert bei verschiedenen Institutionen.

Der Bevollmächtigte darf Überweisungen tätigen.

Der Bevollmächtigte darf das Konto nicht auflösen.

Der Vollmachtgeber sollte die General- und Vorsorge Vollmacht bei einem Notar hinterlegen als (Urschrift)

Eine sogenannte Ausfertigung bekommt der Bevollmächtigte.

Die Ausfertigung gilt im Rechtsverkehr wie dies Original.

In der Vorsorgevollmacht muss explizit bestimmt werden, für welche Aufgaben der Bevollmächtigte tätig sein soll.


(A) Gesundheit des Vollmachtgebers kümmern

(B) finanziellen Angelegenheiten kümmern

(C) -A- und -B- können beide vom Vollmachtgeber ausgestellt werden für den Bevollmächtigten

Verstirbt der Vollmachtgeber, darf der Bevollmächtigte (Nicht verwandte) nicht mehr auf das Konto zugreifen. Onlinebanking-Zugang und auch die Bankkarten werden gesperrt.
Nur wer eine General- und Vorsorge Vollmacht vom Notar hat, der darf viele Dinge erledigen.


Hinweis: Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftsrechtliche Verfügungen muss eine notarielle Vollmacht durch den Vollmachtgeber beim Notar vorliegen.

Originaldokument der Vorsorgevollmacht muss im Besitz des Bevollmächtigten verbleiben.

Dies betrifft meist nur die Verwandtschaft.

Eine Vorsorgevollmacht sollte beglaubigt und bestätigt werden durch einen Notar oder eine Notarin oder durch eine örtliche Betreuungsbehörde beglaubigt werden.

Eine General- und Vorsorge Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Eine General- und Vorsorge Vollmacht, kann über den Tod gültig sein, solange sie nicht widerrufen wurde zur Lebzeiten, außer Erben widerrufen sie explizit.

Ein Bevollmächtigter darf, solange im Sinne Ihrer General- und Vorsorge Vollmacht handeln, bis sie widerrufen wird durch die Erbengemeinschaft oder der Erben.

Alles, was der Verstorbene in den letzten zehn Jahre vor seinem Tod verschenkt hat, können sich Pflichtanteile der Erbberechtigten ergeben, die teilweise zurückverlangt werden können, sogenannte Ausgleichsansprüche.

General- und Vorsorgevollmacht bedeutet nicht, dass man entmündigt ist.

Ihre eigenen Angelegenheiten können sie nach wie vor selbst regeln und entscheiden.

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