Vorsorgevollmacht
Vorkehrungen treffen mit Vorsorgevollmacht
Zu Lebzeiten eine Vollmacht erstellen
Für Angehörige oder Freunde können Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht erstellen.Somit sind Sie am besten geschützt.
Auch schon in jungen Jahren können Menschen eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Eine Vorsorgevollmacht kann über den Tod unbegrenzt gültig sein.
Eine Generalvollmacht ist nur zur Lebzeiten des Vollmachtgebers gültig und der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.
„Eine Vorsorgevollmacht gilt, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.“
Wenn, der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Vorsorgevollmacht nicht mehr geschäftsfähig oder selbstständige Rechtsgeschäfte abschließen konnte, ist eine Vorsorgevollmacht unwirksam.
Alles darüber sollte „notariell beglaubigt“ werden.
Der Vollmachtgeber (Max Mustermann)
Der Bevollmächtigte (Ralf Mustermax)
Kontovollmacht (bevollmächtigt nur zum Geld abheben)
Hinweis: Es muss einen bestimmten Verwendungszweck zugeordnet werden, ohne einem bestimmten Verwendungszweck, muss der Bevollmächtigte das Geld zurückgegeben werden.
Der Bevollmächtigte darf Überweisungen tätigen.
Der Bevollmächtigte darf das Konto nicht auflösen.
Der Vollmachtgeber sollte die Vorsorgevollmacht bei einem Notar hinterlegen als (Urschrift)
Eine sogenannte Ausfertigung bekommt der Bevollmächtigte.
Die Ausfertigung gilt im Rechtsverkehr wie dies Original.
In der Vorsorgevollmacht muss explizit bestimmt werden, für welche Aufgaben der Bevollmächtigte tätig sein soll.
(A) Gesundheit des Vollmachtgebers kümmern
(B) finanziellen Angelegenheiten kümmern
(C) -A- und -B- können beide vom Vollmachtgeber ausgestellt werden für den Bevollmächtigten
Verstirbt der Vollmachtgeber, darf der Bevollmächtigte (Nicht verwandte) nicht mehr auf das Konto zugreifen. Onlinebanking-Zugang und auch die Bankkarten werden gesperrt.
Eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne einen Notar gültig.
Hinweis: Grundstücksgeschäfte oder gesellschaftsrechtliche Verfügungen muss eine notarielle Vollmacht durch den Vollmachtgeber beim Notar vorliegen.
Originaldokument der Vorsorgevollmacht muss im Besitz des Bevollmächtigten verbleiben.
Dies betrifft meist nur die Verwandtschaft.
Eine Vorsorgevollmacht sollte beglaubigt und bestätigt werden durch einen Notar oder eine Notarin oder durch eine örtliche Betreuungsbehörde beglaubigt werden.
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Eine Vorsorgevollmacht, kann über den Tod gültig sein, solange sie nicht widerrufen wurde zur Lebzeiten, außer Erben widerrufen sie explizit.
Ein Bevollmächtigter darf, solange im Sinne Ihrer Vorsorgevollmacht handeln, bis sie widerrufen wird durch die Erbengemeinschaft oder der Erben.
Alles, was der Verstorbene in den letzten zehn Jahre vor seinem Tod verschenkt hat, können sich Pflichtanteile der Erbberechtigten ergeben, die teilweise zurückverlangt werden können, sogenannte Ausgleichsansprüche.
General- und Vorsorgevollmacht bedeutet nicht, dass man entmündigt ist.
Ihre eigenen Angelegenheiten können sie nach wie vor selbst regeln und entscheiden.
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